« Back to Glossary Index

Informationen jeglicher Art, die sich auf eine zumindest theoretisch identifizierbare Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Zur Identifikation reicht es, dass die Person mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Daten identifiziert werden könnte.

Personenbezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person.
Der Begriff entstammt dem Datenschutzrecht. Die Datenschutzgesetze der deutschsprachigen Staaten definieren den Begriff jedoch unterschiedlich. In Deutschland fallen nur die Daten einer natürlichen Person unter die gesetzliche Definition, während beispielsweise in der Schweiz, in Österreich, Luxemburg und Dänemark auch die Daten juristischer Personen in den Schutzbereich der entsprechenden Gesetze einbezogen sind.

Quelle Wikipedia  https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

« Zurück zum Wörterbuch-Index