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im Sinne von Datenschutz handelt es sich eine Einwilligung dafür, dass der Einwilligungsempfänger – zum Beispiel ein Webseitenbetreiber – die vom Einwilligungsgeber zur Verfügung gestellten Daten oder Daten, die über ihn erhoben werden, in Rahmen der Einwilligung verwendet werden dürfen.

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