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Datenschutzgesetz regelt den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden. Die Datenschutzkommission ist durch dieses Gesetz eingerichtet.

Das erste Datenschutzgesetz wurde mit dem BGBl. Nr. 565/1978 installiert. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz. Mit diesem wurde auch die Datenschutzkommission geschaffen (seit 2012 Datenschutzbehörde, DSB). Das DSG 2000 setzt die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) in nationales Recht um und wurde 2005 grundlegend novelliert. Mit der DSG-Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 83/2013 vom 23. Mai 2013) wurde die Datenschutzkommission durch die Datenschutzbehörde abgelöst.

Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzgesetz_(%C3%96sterreich)

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