die Möglichkeit einen Datensatz einer Person, welcher gesammelt an eine andere Organisation z.B. Soziale Medien, weitergegeben werden kann. Damit sollen die Personendaten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter portiert werden können. Das Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO – wird auch als Recht auf Datenportabilität bezeichnet.
« Zurück zum Wörterbuch-IndexWörterbuch: Datenportabilität
« Back to Glossary Index