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ADV genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Ein Datenverarbeitungsvertrag soll das Outsourcing von Datenverarbeitungen datenschutzrechtlich konform zu Artikel 28 DSGVO zu gestalten.

Siehe auch ADV-Vertrag

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