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Unterlassungserklärungen bei Abmahnungen bedingen Löschung von Internet-Caches.

Wer in die Situation kommt, dass man bestimmte Internetinhalte aufgrund von Abmahnungen entfernen muss, sollte folgendes beachten:

  • Es genügt die Änderung/Löschung auf der eigenen Website nicht.
  • Man muss beachten, dass verschiedene Suchmaschinen und weitere Internetspeicher den betreffenden Inhalt in einem sogenannten Cash trotzdem verfügbar halten könnten. Z.B. Google Cache
  • Die entsprechenden Betreiber dieser Cacheeinrichtungen müssen um Löschung “gebeten” werden. Ansonsten droht zusätzlich noch eine Vertragsstrafe.

Falls Sie sich näher für dieses Thema interessieren, finden Sie Detailinformationen in einem Artikel von RA Plutte https://www.ra-plutte.de/vertragsstrafe-wegen-fehlender-loeschung-von-google-cache/?fbclid=IwAR2–tZr_M85SRsoTPm05kFDP5LYobmqsx2bFQBaWed2IdGt0MsZwrrBAq0

So können Sie den Google Cache überprüfen:

https://sitechecker.pro/de/google-cache/

http://webcache.googleusercontent.com

https://cachedview.com/de

https://support.google.com/websearch/answer/1687222?hl=de

 

Cache-anzeigen lassen in den Suchergebnissen

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Cache-Anzeige einer Website

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