wenn geschützte Daten für den unberechtigten Zugriff Dritter freigesetzt werden, spricht man von einer Datenpanne. Die verantwortliche Organisation, welcher die Daten beim Eintritt einer Datenpanne zu schützen hatte, unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht.
Zumindest müssen die betroffenen Personen von der Datenpanne direkt oder durch signifikante Veröfflichungen informiert werden.
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